Frau B. F. aus einem Städtchen in Westfalen (sie bat, ihren Namen nicht zu nennen) stand kurz vor ihrer Pensionierung. Zusammen mit diesem Ende des beruflichen Lebensabschnitts drängte sich ihr unausweichlich die Frage auf: was geschieht, wenn auch diese Phase einmal zu Ende geht? Was wird aus meinem finanziellen Nachlass? Was aus meinem wunderschönen Haus, von den Eltern übernommen, restauriert, ausgebaut, gehegt und gepflegt mit einem wunderschönen großen Garten.

Sie steht allein, ohne eigene Familie, ohne Nachkommen. Ihre eigenen Überlegungen und Vorstellungen konkretisierten sich bei einem Besuch von Wilhelm Schumacher und Rosi Gollmann vom Vorstand der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung, um den sie gebeten hatte.

Inzwischen weiß Frau F. alles „bestens gelöst“: Alleinerbe wird ihr Bruder sein. Ihm obliegt aber als Vermächtnis, ihr Haus nach ihrem Tode zu verkaufen und den gesamten Erlös ihrer B.F.-Treuhandstiftung zur Verfügung zu stellen. Die Stiftungssatzung mit dem erklärten Stiftungszweck: „Eigenständige Zukunft durch Bildungs-Chancen für junge Menschen, besonders für Mädchen im indischen Subkontinent“ ist ihrem Testament bereits beigefügt. „Nun kann ich in Ruhe meinen Pensionsalltag im schönen Haus genießen, denn ich weiß alles meinen Wünschen gemäß geregelt.“
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