Die Rosi-Gollmann-Andheri-Stifung verwaltet zwei Verbrauchsfonds, die neben den Erträgen auch Teile des Kapitals für Projekte verwenden.
Stiftungen und Treuhandstiftungen müssen ihr Kapital erhalten (Ewigkeitsprinzip). Verbrauchsfonds können ihr Kapital aufbrauchen. Im Unterschied zu Verbrauchsstiftungen sind Verbrauchsfonds flexibler zu gestalten. So sind sie z.B. nicht an die Mindestfrist des Kapitalverbrauchs von 10 Jahen gebunden. Auch sind sie einfacher und noch effektiver zu verwalten.
Ist das Kapital verbraucht, wird die Stiftung aufgelöst.
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