Die Verbrauchsstiftung ist eine Stiftung, die für eine bestimmte Zeit (mindestens 10 Jahre) besteht und deren Vermögen für den gesamten Zeitraum einen bestimmten Zweck erfüllen soll.

Auch im 10. Jahr muss ein angemessenes Restkapital zur Verfügung stehen. Das bedeutet konkret: Es darf pro Jahr nicht mehr als 10% des zu Beginn des jeweiligen Jahres vorhandenen Vermögens verbraucht werden. Im Jahr 10 kann das Vermögen vollständig aufgebraucht werden. Zustiftungen für den gleichen Stiftungszweck unter den gleichen Bedingungen sind möglich.

Besonders in Zeiten mit anhaltend niedrigem Zinsniveau ist diese Art des Stiftens eine effektiv wirkende Alternative. Eine Verbrauchsstiftung wird steuerlich anders behandelt als eine selbstständige Stiftung oder eine Treuhandstiftung.

Im Unterschied zu einer auf Dauer ausgerichteten Stiftung können im Rahmen der Verbrauchsstiftung nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzüge des §10b Abs. 1 EStG geltend gemacht werden.

Bei Detailfragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.