Die erforderliche Gemeinnützigkeitserklärung holt die Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung bei dem für die Hauptstiftung zuständigen Finanzamt (Bonn) für Sie ein. Es fallen für den Gründer einer Unterstiftung also keinerlei langwierige administrative Aufgaben an; die gesamte Abwicklung der Gründung, der Abrechnung, des Einsatzes der Gelder, Ausstellung und Versand von Spendenquittungen unter dem Namen Ihrer Stiftung usw. übernimmt treuhänderisch die Hauptstiftung.

Die Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung pflegt mit den Treuhandstiftern engen Kontakt, vor allem bezüglich der anfallenden Erträge und deren Einsatz in Projekten.

Solche Stiftungen bedürfen eines eigenen Stiftungsgeschäfts und einer besonderen Satzung. Sie können (müssen aber nicht) eigene Organe (Vorstand, Stiftungsrat) haben.

Gemeinsam mit uns können Sie eine solche Treuhandstiftung unter dem Dach der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung gründen. Dafür wird eine Geldsumme (mindestens 100.000 €) oder ein entsprechendes Wertpapiervermögen eingebracht. Mit einem geringeren Kapitalstock lässt sich eine Treuhandstiftung nicht effektiv verwalten. Sie bestimmen selbst, ob diese rechtlich unselbständige Stiftung Ihren Familien-, Firmen oder einen Wunschnamen, etwa mit der von Ihnen gewünschten Zweckbestimmung trägt.

19 solcher Unterstiftungen liegen zur Zeit in der Treuhand der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung.

Eigene oder fremde Zustiftungen oder Spenden sind jederzeit möglich und wie bei der Hauptstiftung steuerbegünstigt. Ihre Stiftung kann unter dem Namen Ihrer Stiftung Spendenquittungen ausstellen lassen.
 

August 2012: Gründung der neunten Stiftung unter der Treuhand der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung

„Ich habe mir für diese wichtige Entscheidung Zeit genommen…“ so versicherte eine langjährige Förderin unserer Andheri-Hilfe. Gemeint ist die Regelung ihrer „letzten Dinge“:

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„Ich habe mir für diese wichtige Entscheidung Zeit genommen…“ so versicherte eine langjährige Förderin unserer Andheri-Hilfe. Gemeint ist die Regelung ihrer „letzten Dinge“...weiter