Auch durch Testament oder Erbvertrag können Sie zustiften oder eine eigene Treuhandstiftung - auch als Familien- oder Unternehmensstiftung - errichten.
Dies kann auch in der Form geschehen, dass bereits zu Ihren Lebzeiten zunächst nur ein geringerer Teil Ihres Vermögens in eine Stiftung eingebracht wird und im Todesfall der gesamte Nachlass oder ein Teil desselben dieser Treuhandstiftung zukommt. Auch hier gelten besondere Steuervergünstigungen.

2012 wurde unter der Treuhand der RGASt die erste testamentarische Stiftung in das Vermögen eingebracht. Der Stifterin liegen die Blinden in Bangladesch besonders am Herzen. Durch ihren Entschluss, die Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken, kann sie sich darauf verlassen, dass ihr letzter Wille auch nach ihrem Tod mit ihr verbunden ist und Gültigkeit hat.

Frau B. F. aus einem Städtchen in Westfalen (sie bat, ihren Namen nicht zu nennen) stand kurz vor ihrer Pensionierung. Zusammen mit diesem Ende des beruflichen Lebensabschnitts drängte sich ihr unausweichlich die Frage auf: was geschieht, wenn auch diese Phase einmal zu Ende geht? Was wird aus meinem finanziellen Nachlass? Was aus meinem wunderschönen Haus, von den Eltern übernommen, restauriert, ausgebaut, gehegt und gepflegt mit einem wunderschönen großen Garten...weiter