
Zustiftungen
Die Zustiftung ist die einfachste Form des Stiftens: Wer zustiftet, erhöht mit seinen Geldbeträgen (in der Regel ab 500 €) oder mit Wertpapieren das Vermögen (Stiftungskapital) der Hauptstiftung oder einer unserer Treuhandstiftungen. Damit ermöglichen Sie langfristig höhere Jahreserträge und –ausschüttungen unserer Stiftungen.
Auch das Kapital von Stiftungsfonds kann durch Zustiftungen erhöht werden. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, zweckgerichtet zuzuspenden. Zweckgerichtete Zuwendungen waren vor der Stiftungsreform und vor der Einrichtung von Fonds mit unterschiedlichen Zweckbindungen nur als Spenden möglich. Für Zustiftungen sieht das Steuerrecht besondere Abzugsmöglichkeiten vor.
Warum ich zustifte...
Aus dem Brief eines jährlichen Zustifters:
„...Ihr klares Eintreten für Mitmenschlichkeit und Gerechtigkeit überzeugt mich nach wie vor. Und so freue ich mich heute ganz besonders, mit dem, was ich 2008 nicht zum Leben brauchte, wieder einen Beitrag zur Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung leisten zu können und zu dürfen - auch vor dem Hintergrund meiner überwundenen Arbeitslosigkeit...“ (D.J. aus B.)
