Auszüge aus der Stiftungs-Satzung
Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen
Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung
Eine Stiftung der Freunde und Förderer der Andheri-Hilfe Bonn e.V.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Bonn.
§ 2 Stiftungszweck
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist
a) die Beschaffung von Mitteln für die Andheri-Hilfe Bonn e.V.
b) die materielle und finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in unterentwickelten Gebieten Südasiens durch Durchführung von Projekten der Sozialarbeit, der landwirtschaftlichen und dörflichen Entwicklung sowie des Gesundheitswesens. Die Stiftung fördert damit die öffentliche Gesundheitspflege, die Erziehung und Bildung sowie mildtätige Zwecke.
Unter den folgenden Paragrafen sind weitere Satzungsregelungen festgelegt:
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
§ 6 Organe der Stiftung
§ 7 Vorstand
§ 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes
§ 9 Beschlussfassung des Vorstandes
§ 10 Stiftungsrat
§ 11 Aufgaben und Beschlussfassung des Stiftungsrates
§ 12 Satzungsänderung
§ 13 Anpassung des Stiftungszwecks an veränderte Verhältnisse
§ 14 Auflösung der Stiftung, Zusammenschluss
§ 15 Vermögensanfall
§ 16 Stiftungsaufsicht
§ 17 Inkrafttreten
Die Genehmigung der Satzung s.d. Bezirksregierung Köln erfolgte am 23.4.2002
Der vollständige Text der Satzung ist bald hier als pdf erhältlich oder wird Ihnen auf Wunsch gern zugesandt.