Rechtliche Stellung unserer Stiftung
Unsere Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde von der Bezirksregierung Köln im Jahre 2002 genehmigt und vom Finanzamt Bonn als gemeinnützig/mildtätig anerkannt und daher steuerlich freigestellt. Beiden Behörden wird jeweils der von einem vereidigten Buchprüfer erstellte Jahresabschluss – getrennt für die Hauptstiftung und die Treuhandstiftungen – vorgelegt.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für das operative Geschäft der Stiftung und die Vergabe der Erträge ist der Stiftungsvorstand verantwortlich. Er hat lt. Satzung „den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen“. Beraten und unterstützt wird der Vorstand durch den fach- und sachkundigen Stiftungsrat, der u.a. über die Richtlinien für die Anlage des Stiftungsvermögens und den Einsatz der Erträge mitentscheidet.
Die Mitglieder des Vorstandes werden zum Teil vom Vorstand der Andheri-Hilfe Bonn e.V. bestimmt und im Übrigen – wie der gesamte Stiftungsrat – von der Mitgliederversammlung der Andheri-Hilfe für jeweils vier Jahre gewählt.